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Kunstlicht in der Architektur

Der Umgang mit dem wichtigen Gestaltungselement Kunstlicht ist für Architekten und Bauherren oft schwierig. Mir ist sehr wohl bewusst, dass eine gute Beleuchtung viel Erfahrung voraussetzt und sich nicht zu 100% planen lässt. Doch etwas vom Wichtigsten scheint mir, dass die Beleuchtung mit gleicher Akribie geplant wird wie die Fenster, welche das Tageslicht in die Räume bringen. Das Kunstlicht muss wie die Fenster ein Entwurfs-Hauptbestandteil sein, um nicht zum dekorativen beliebigen Gestaltungselement zu verkommen! Das Kunstlicht setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Leuchtkörper und dem eigentlichen Licht. Passt der ausgewählte Leuchtkörper zur Architektur, und entspricht das Licht den gewünschten funktionalen und stimmungsmässigen Anforderungen?

Haus Bucher Knonau I Oblicht, versteckte indirekte Beleuchtung (Foto: Marco Homberger)

Das Licht ist immer sichtbar, beim Leuchtkörper jedoch gibt es zwei Möglichkeiten. Die versteckte indirekte Beleuchtung, wo der Leuchtkörper mehr oder weniger unsichtbar bleibt, und die sichtbare Beleuchtung, wo der Leuchtkörper sichtbar ist und räumlich zu einem starken Gestaltungselement wird. Die erste Variante mit dem versteckten indirekten Leuchtkörper wird da eingesetzt, wo die Beleuchtung nur in Form von Licht in Erscheinung treten soll, so zum Beispiel in Museen. Die zweite Variante mit dem sichtbaren Leuchtkörper, z.B. der Kronleuchter über dem Esstisch, macht da Sinn, wo etwas betont werden will und so räumlich mit dem Lampenkörper und Licht ein Zeichen gesetzt wird. Man darf sich von einem schönen Lampenkörper nicht «blenden» lassen. Man soll sich immer wieder fragen, ob die gewählte Beleuchtung auch zum Raum passt.

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