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Hochhäuser in und um Luzern?

Die Diskussion um die Frage, ob in Luzern und Umgebung weitere Hochhäuser gebaut werden sollen, ist aktueller denn je. Bevor die Hochhausfrage weiter ausgeführt werden kann, sollte die Frage geklärt sein, ab wann ein Haus ein Hochhaus ist. Eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist. Die rein technische Betrachtungsweise wird im Kanton Luzern durch das Kantonale Baugesetz geregelt:

Hochhäuser – Art. 166 – Begriff und allgemeine Voraussetzungen – Hochhäuser sind Bauten, die mehr als acht Vollgeschosse aufweisen oder deren oberster Geschossboden mehr als 22 m über dem der Feuerwehr zugänglichen angrenzenden Gelände liegt.

Natürlich ist für die meisten Menschen ein Gebäude mit acht Geschossen noch kein «richtiges» Hochhaus. Ob ein Haus ein Hochhaus ist, lässt sich nicht über Stockwerke oder Meter definieren; es ist eine Frage der Massstäblichkeit eines Ortes, welcher über den grössten gemeinsamen Nenner definiert ist. Siehe auch ArchitekturCumulus vom 22. Januar 2012 – Wann ist ein Haus ein Hochhaus?

Die Stadt Luzern, eingebettet in einer sanften Hügellandschaft und gegliedert durch den See mit dem krönenden Abschluss in Form des majestätischen Pilatus, hat eine aussergewöhnlich schöne landschaftsräumliche Umgebung, welche es zu beachten gilt, wenn gesagt wird, dass Basel oder Zürich eben auch Hochhäuser haben … In Luzern sind Hochhäuser, die eine Höhe von 40 Metern überschreiten, städtebaulich problematisch, da sie gegenüber der umliegenden Landschaft mit den vielen Hügeln und Bergen, keine Kraft entwickeln können. Sie wirken städtebaulich immer etwas verloren gegenüber einem Pilatus. Selbst die Skyline von Manhattan würde vor dem Pilatus ziemlich klein und bescheiden aussehen. Luzern und Umgebung sollte seine städtebaulichen Vorzüge einer dorfähnlichen Stadtstruktur beibehalten und nur subtil in die Höhe bauen, so wie es die neue Bau- und Zonenordnung BZO der Stadt Luzern vorsieht, welche am 9. Juni 2013 zur Abstimmung vorliegt. Ein negatives städebauliches Hochhausbeispiel in Luzern sind die beiden Allmend-Hochhäuser mit ihren 77 und 88 Meter, welche keinen positiven Beitrag zum Stadt- und Landschaftbild leisten.

Hochhäuser, die eine Höhe von 40 Meter überschreiten, werden auch als «Wolkenkratzer» bezeichnet. Das «Wolken kratzen» soll in Luzern dem Hausberg Pilatus vorbehalten bleiben!

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