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Öffentliche Bauten: 1. Architektur-Wettbewerb 2. Gemeindeabstimmung?

Bei öffentlichen Projekten ist es Usus, dass zuerst einen Architektur-Wettbewerb durchgeführt wird und anschliessend das Siegerprojekt vor die Gemeinde kommt. Ein relativ riskanter Weg für den Steuerzahler, als auch für den Architekten – der grosse Kosten verursacht – ohne, dass es sicher ist, ob jemals gebaut wird.

Ein seriöses Architektur-Wettbewerbsverfahren für einen öffentlichen Bau kostet im Minimum zwischen Fr. 150’000 bis Fr. 250’000 für ein kleines bis mittleres Objekt, inklusive Preisgeld. Eine grosse Summe für eine durchschnittliche Gemeinde, welche im Normalfall mit den eigenen Steuereinnahmen nicht in der Lage ist, die Löhne der Lehrer zu bezahlen.

Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens verlangt eine relativ anspruchsvolle Organisation. Es braucht ein Büro (Organisator), welches den Wettbewerb koordiniert und begleitet, sowie zusammen mit dem Bauherr (Gemeinde) ein Raumprogramm erstellt. Anschliessend muss fast immer durch einen Architekten eine Nutzungsstudie erstellt werden, um zu prüfen, ob das gewünschte Raumprogramm auf dem zu bebauenden Grundstück überhaupt realisierbar ist. Weiter muss eine Fachjury bestimmt werden, welche aus mindestens drei Personen besteht. Ebenso muss ein Modellbauer beauftragt werden, der ein Grundlagenmodell erstellt, von welchem dann den teilnehmenden Architekten eine Kopie zur Verfügung gestellt wird. Weiter müssen die Plangrundlagen, u.a. ein Situationsplan mit Höhenkurven, bereitgestellt werden.

Bei einem eingeladenen Wettbewerbsverfahren, mit 6 bis 10 Teilnehmern, ist der organisatorische Aufwand überschaubar. Bei einem öffentlichen Wettbewerb, mit bis zu 100 Teilnehmern, wird der logistische Aufwand doch schon relativ gross. Alle eingegangenen Wettbewerbsbeiträge müssen vom Organisator geprüft werden, anschliessend findet eine Juryierung statt, bei 100 Projekten eine anspruchsvolle Aufgabe. Das Preisgeld oder ein fixer Entschädigungsbetrag an alle Teilnehmer, letzteres kommt nur bei eingeladenen Wettbewerben zur Anwendung, ist mit Fr 75’000 bis Fr. 100’000 zu veranschlagen.

Vergleich Planungstiefe: Links Nutzungsstudie (Grundriss & Fassade) versus Wettbewerbsprojekt rechts. (Symbolpläne)

Neben dem Aufwand, welcher für die Steuerzahler entsteht, ist der Aufwand der Architekten, welche an solchen Wettbewerben teilnehmen, ebenso zu betrachten. Siehe auch Post vom 4. Mai 2008 «150 Wettbewerbs-Teilnehmer …?». Für ein mittleres Wettbewerbs-Projekt muss mit einem Stundenaufwand von ca. 500 Stunden gerechnet werden, was bei einem Stundensatz von Fr. 100 stolze Fr. 50’000 sind, plus Modellbaukosten und Plotkosten. Alles in allem ca. Fr. 55’000 pro Projekt. Bei einem eingeladenen Wettbewerb macht das bei sechs Teilnehmern Fr. 330’000. Entschädigt werden jedoch nur ca. Fr. 75’000, was pro Teilnehmer Fr. 15’000 ist und nicht einmal Fr. 30 pro Stunde ergibt… Bei öffentlichen Wettbewerben mit 100 Teilnehmern macht das ungefähr 5.5 Millionen Honorarkosten, welche mit ca. Fr. 100’000 (Preisgeld) entschädigt werden. Ein volkswirtschaftlicher Wahnsinn!

Würde es aus Sicht der Steuerzahler, wie auch den Architekten, nicht mehr Sinn machen, in einem ersten Schritt eine Nutzungsstudie mit einer Kostenschätzung zu erstellen, welche dann direkt dem Stimmbürger vorgelegt werden kann. Die Kosten für eine Nutzungsstudie inkl. Kostenschätzung bewegen sich für ein mittleres Projekt im Bereich von ca Fr. 50’000, also Kosten von ungefähr einem Viertel verglichen mit einem Wettbewerb. Bei einer positiven Gemeindeabstimmung ist in einem weiteren Schritt ein Wettbewerbsverfahren absolut zwingend, mit einer fairen Jury, siehe auch Blogpost vom 26. Jaunar 2016 «So stellt sich eine faire Fachjury zusammen». Die Bürger selbst stimmen ja nicht über die Architektur ab, sondern über eine Nutzung mit entsprechendem Kostenrahmen.

Ein stufengerechtes Verfahren für öffentliche Architektur-Wettbewerbe mit Gemeinde-Abstimmung sollte in Zukunft aus volkswirtschaftlichen Überlegungen in Betracht gezogen werden:

1. Nutzungsstudie (Kosten ca. Fr. 50’000)
2. Gemeindeabstimmung
3. Wettbewerbsverfahren – nach Annahme durch Souverän (Kosten ca. Fr. 150’000)

Das aktuelle Vorgehen «ALL-IN» sollte unbedingt überdacht werden, aus volkswirtschaftlicher Sicht!

Tipp:

1 Antwort zu «Öffentliche Bauten: 1. Architektur-Wettbewerb 2. Gemeindeabstimmung?»

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