3. Juni 2013 von Patrick J. Schnieper l Kommentar hinzufügen
Die Diskussion um die Frage, ob in Luzern und Umgebung weitere Hochhäuser gebaut werden sollen, ist aktueller denn je. Bevor die Hochhausfrage weiter ausgeführt werden kann, sollte die Frage geklärt sein, ab wann ein Haus ein Hochhaus ist. Eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist. Die rein technische Betrachtungsweise wird im Kanton Luzern durch das Kantonale Baugesetz geregelt:
Hochhäuser – Art. 166 – Begriff und allgemeine Voraussetzungen – Hochhäuser sind Bauten, die mehr als acht Vollgeschosse aufweisen oder deren oberster Geschossboden mehr als 22 m über dem der Feuerwehr zugänglichen angrenzenden Gelände liegt.
Natürlich ist für die meisten Menschen ein Gebäude mit acht Geschossen noch kein «richtiges» Hochhaus. Ob ein Haus ein Hochhaus ist, lässt sich nicht über Stockwerke oder Meter definieren; es ist eine Frage der Massstäblichkeit eines Ortes, welcher über den grössten gemeinsamen Nenner definiert ist. Siehe auch ArchitekturCumulus vom 22. Januar 2012 – Wann ist ein Haus ein Hochhaus?

Die Stadt Luzern, eingebettet in einer sanften Hügellandschaft und gegliedert durch den See mit dem krönenden Abschluss in Form des majestätischen Pilatus, hat eine aussergewöhnlich schöne landschaftsräumliche Umgebung, welche es zu beachten gilt, wenn gesagt wird, dass Basel oder Zürich eben auch Hochhäuser haben… In Luzern sind Hochhäuser, die eine Höhe von 40 Metern überschreiten, städtebaulich problematisch, da sie gegenüber der umliegenden Landschaft mit den vielen Hügeln und Bergen, keine Kraft entwickeln können. Sie wirken städtebaulich immer etwas verloren gegenüber einem Pilatus. Selbst die Skyline von Manhattan würde vor dem Pilatus ziemlich klein und bescheiden aussehen. Luzern und Umgebung sollte seine städtebaulichen Vorzüge einer dorfähnlichen Stadtstruktur beibehalten und nur subtil in die Höhe bauen, so wie es die neue Bau- und Zonenordnung BZO der Stadt Luzern vorsieht, welche am 9. Juni 2013 zur Abstimmung vorliegt. Ein negatives städebauliches Hochhausbeispiel in Luzern sind die beiden Allmend-Hochhäuser mit ihren 77 und 88 Meter, welche keinen positiven Beitrag zum Stadt- und Landschaftbild leisten.
Hochhäuser, die eine Höhe von 40 Meter überschreiten, werden auch als «Wolkenkratzer» bezeichnet. Das «Wolken kratzen» soll in Luzern dem Hausberg Pilatus vorbehalten bleiben!
9. Mai 2013 von Patrick J. Schnieper l Kommentar hinzufügen
Der Aussenpool in der Grösse von 13 m Länge, 2.5 m Breite, und 1.5 m Tiefe, ist vollständig mit trapezförmigen Betonelementen ausgekleidet. Ebenfalls mit Betonelementen belegt sind die beiden angrenzenden Sitzplätze im Haus Stigler.
Die Fundation des Pools besteht aus einer Ortbetonwanne. Die Bodenelemente des Pools, mit einem Gewicht bis zu 2.4 Tonnen und einer Stärke von 10 cm, liegen auf einem Splittbett. Das Splittbett dient als Verlegeebene zwischen der 25 cm Ortbetonbodenplatte und den Betonelementen. Alle Bodenelemente wurden mit einem Vacuumgerät versetzt, dadurch sind keine Versetzankerdeckel sichtbar. Die Poolwand-Betonelemente, in einer Stärke von 12 cm, sind in einem Abstand von 8 cm zu den Ortbetonwänden versetzt. Die 8 cm Luft zwischen dem Ortbeton und den Betonelementen ist für die örtliche Befestigung der Elemente mit Fassadenplattenanker nötig. Im weiteren werden die 8 cm Luft ebenfals für die Leitungsführung der 16 Einlaufdüsen und drei Unterwasserleuchten genützt.
Betonelementpool im Abendlicht
Bis auf zwei Elemente hat jedes der 43 Betonelemente, in Grau und SCC-Qualität, eine andere Geometrie. Alle Elemente sind in einem Abstand von 1 cm (Schattenfugen) zueinander und zur Hausfassade versetzt. Das Oberflächenwasser der beiden Sitzplätze wird über die offenen Schattenfugen abgeführt. Im Pool sind die Fugen zwischen den Betonelementen anthrazitfarbig ausgefugt und 1 cm tiefergesetzt, um so die Schattenfugenästhetik zu erhalten. Die Schattenfugen sind ein wichtiges architektonisches Element, ein Spiel von Flächen und Linien (Fugen), welche das Pool und die beiden Sitzplätze spannungsvoll gliedert.

Grundriss: Betonelementeinteilung Pool und Sitzplätze
Eine solche architektonische Idee stellt überdurchschnittliche Anforderungen bezüglich Genauigkeit an die Planung, Bauleitung und ausführenden Unternehmer. Mit Markus Bühlmann von der Firma Müller-Steinag Element AG aus Rickenbach, hatten wir einen sehr kompetente Ansprechpartner, der für die Produktion und das Versetzen der Betonelemente verantwortlich war.
Weitere Unternehmer und Planer – Pooltechnik: Rüegg Udo AG, Gommiswald (Lukas Rüegg) I Fugenabdichtungen: Roger Meier, Richterswil_I Oleophobierung Betonelemente: Desax AG, Gommiswald (Bruno Bernet) I Baumanagement: Landhaus Bau, Rüeterswil (Sepp Arnold) I Geometer: Niederer + PozziI AG, Uznach (Pascal Dobler)
14. April 2013 von Patrick J. Schnieper l 1 Kommentar
Die taktile Wahrnehmung ist – neben der visuellen und akustischen Wahrnehmung von gebauter Architektur – von zentraler Bedeutung für unsere Sinne. Wie fühlt sich ein schöner Holz- oder Steinboden barfuss an, oder wie fühlt sich ein qualitativ hochstehendes Badetuch aus reiner Baumwolle im Bad oder ein Halbleinen-Bettbezug im Schlafzimmer an? Nicht jeder kann sich hochwertige Böden leisten, doch im Bad und Schlafzimmer kann man Einfluss auf die Haptik in der Architektur nehmen.

Die Schweizer Genossenschaft «Tessitura Valposchiavo» aus dem bündnerischen Poschiavo, nahe an der Grenze zu Italien, betreibt noch immer die professionelle Handweberei (Bild rechts, Bettbezug). Zur kleinen Firma gehört auch eine Webschule, um die Handwerkskunst des Webens in der Schweiz vor dem Ausstereben zu bewahren.
Das junge schweizerisch-türkische Unternehmen «Turquoise Istanbul», mit Verkaufsstellen in der Schweiz, produziert im Südwesten der Türkei schöne Badetücher in Handarbeit, welche weich und saugfähige sind (Bild rechts oben) und teilweise mit Webmustern aus der osmanischen Zeit verziert sind. Auch dieses Unternehmen setzt so auf handwerkliche Tradition.
Beide Unternehmen verwenden zur Herstellung nur ausgesuchte biologische Grundstoffe aus der Region.
In einer Zeit der nicht taktilen Wahrnehmung, der Digitalisierung, lohnt es sich in qualitativ hochwertige Haptik im Wohnbereich zu investieren…
17. März 2013 von Patrick J. Schnieper l Kommentar hinzufügen
Der Frühling wird bestimmt auch in diesem Jahr kommen, und die Frage nach einem bequem Gartensessel eventuell auch. Die beiden Schweizer Hersteller Atelier Alinea aus Heimberg im Berner Oberland und die Firma Manufakt aus dem zürcherischen Wetzikon produzieren schöne, robuste und bequeme Freischwinger für den Aussenbereich.

Der Gartensessel GSE 01 (Bild oben) von Atelier Alinea und der Bättig 10 Freischwinger von Manufakt (Bild unten) sehen auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlich aus! Beide Modelle haben ein freischwingendes Stahlrohrgestell für die primäre Tragkonstruktion. Die Latten aber, als sekundäres statisches Element, unterscheiden sich nicht nur bezüglich Material und deren Anzahl, auch die Verbindung zu den Stahlrohren ist unterschiedlich.
Beim Modell GSE 01 werden die 13 wetterfesten Eschenholz-Latten auf das freischwingende Stahlrohrgestell gesetzt. Beim Bättig 10 Freischwinger werden die 12 PVC-Leisten für Sitz und Rücken zwischen das feuerverzinkte Stahlrohrgestell befestigt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!
Beide Freischwinger Lounger Gartensessel sind zeitlos schöne Klassiker, perfekt verarbeitet und somit die richtige Wahl für den gepflegten Aussenraum. Wer die Wahl hat, hat die Qual.
17. Februar 2013 von Patrick J. Schnieper l Kommentar hinzufügen
Die Folgen über die Annahme zur Zweitwohnungsinitiative vom 11. März 2012 sind überhaupt noch nicht abschätzbar, schon dürfen wir Schweizer Stimmbürger wieder über eine Initiative abstimmen, welche die Weichen für die räumliche Entwicklung der nächsten Jahrzehnte in der Schweiz stellt.
Sicher ist: Ein «falscher» Entscheid zum revidierten Raumplanungsgesetz am 3. März 2013 wird nicht so schnell sichtbar wie der Fehlentscheid vom 11. März 2012 über die Annahme zur Zweitwohnungsinitiative, bei dem viele Befürworter bereits nach der Abstimmung lieber nicht Ja gestimmt hätten (siehe Blogbeitrag vom 14. Juni 2012: Zweitwohnungsinitiative…).
Bei einem Nein am 3. März 2013 werden die Folgen spätestens in 20 Jahren richtig spürbar sein, wenn die Gegner von heute sich bestimmt an nichts mehr erinnern können…
Dass wir in Zukunft in der Schweiz weniger Land verbauen dürfen, ist jedem klar, der sich mit der Entwicklung der Siedlungspolitik der letzten 20 Jahre auseinander gesetzt hat. Genau darum geht es den Initianten zum revidierten Raumplanungsgesetz. Mit einem Ja wird die Politik, auch die FDP, gezwungen (die FDP Schweiz lehnt die Initiative ab…) nicht nur über Verdichtung zu reden, sondern auch politisch aktiv zu werden, damit die Baugesetze den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.
Wir haben in der Schweiz viel Potenzial bezüglich Verdichtung – siehe Blogbeitrag vom 23. November 2010: Zersiedlung Schweiz – 500′000 neue Wohnungen ohne einen Quadratmeter zusätzliches Bauland! – ohne dass wir Hochhäuser bauen müssen, wie uns die Gegner der Initiative mit billigen Fotomontage-Bildern weismachen wollen.
Die Landschaft ist ein kostbares Gut, welches nicht kurzfristigem Profitdenken geopfert werden darf. Die nachfolgenden Generationen würden die Folgen eines Neins zu tragen haben…
Tipp zum Thema Wohnraum: Klein ist besser? – Tipp zum Thema Sidlungsstrukturen: Städtebauliches und ökonomisches Potenzial von intelligenten Siedlungsstrukturen
17. Januar 2013 von Patrick J. Schnieper l Kommentar hinzufügen
Die Blue Box Distribution AG, Generalimporteur für die Haarpflegemittel der Firma Joico, hatte uns den Auftrag gegeben, ein Regal für Unic Hairstyle in Zürich zu gestalten. Eine wichtige Erkenntnis des Generalimporteurs ist, dass viele Coiffeur-Salons das Zusatzgeschäft mit dem Verkauf von Haarpflegemitteln relativ stiefmütterlich betreiben. Im Salon, in einer Ecke, steht meist noch ein Regal mit Produkten…
Die Aufgabe war es, ein Regal zu entwerfen, welches die Joico-Produkte optimal präsentiert, sowohl im Salon wie auch nach aussen durch die beiden Schaufenster. Ein Punkt aus unserer Sicht musste umbedingt erfüllt werden; die optische Durchlässigkeit der Eingangszone. Zusätzlich sollte eine Sitzgelegenheit für drei Personen eingeplant werden.

«Joico-Display» im Unic Salon in Zürich.
Die Stange als tragendes Element war die Lösung! Drei «Joico-Displays», horizontal angeordnet, drehbar, in verschiedenen Höhen, lösen die gestellte Aufgabe optimal. Die Drehbarkeit der Displays lassen zahlreiche Präsentationsmöglichkeiten zu. Die beiden «Joico Display Karusselle» werden unten zusätzlich von einer Sitzbank gefasst.
Die durch eine Stange gehaltenen und drehbaren Displays ermöglichen eine neue Form der Produktpräsentation im Raum.